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   OLG München, 24.07.1990 - 5 U 5894/89   

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OLG München, 24.07.1990 - 5 U 5894/89 (https://dejure.org/1990,1943)
OLG München, Entscheidung vom 24.07.1990 - 5 U 5894/89 (https://dejure.org/1990,1943)
OLG München, Entscheidung vom 24. Juli 1990 - 5 U 5894/89 (https://dejure.org/1990,1943)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Schmerzensgeld für Hirnschädigung bei einem geistig Behinderten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Beimessung; Verkehrsunfall; Verletzung eines Fußgängers; Geistige Behinderung; Mitverschulden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 603
  • NZV 1991, 426
  • VersR 1992, 508
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

    Auszug aus OLG München, 24.07.1990 - 5 U 5894/89
    Ausnahmsweise kommt auch die Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem Schmerzensgeldkapital dann in Betracht, wenn die lebenslängliche - sich immer wieder erneuernde - Beeinträchtigung des Verletzten immer wieder schmerzlich empfunden fortwirkt, so daß es angemessen ist, der laufenden nichtvermögensrechtlichen Beeinträchtigung als Ausgleich und Genugtuung eine laufende Geldentschädigung in Form einer Rente gegenüberzustellen (BGH VersR 1976, 967 ff; OLG Frankfurt/Main JZ 1978, 526; OLG Nürnberg FamRZ 1963, 367/368; OLG Hamm VersR 1990, 909 ).

    Dabei muß die Rente in einem ausgewogenen Verhältnis zu vergleichbaren Schmerzensgeldkapitalbeträgen stehen; das ist der Fall, wenn sie bei einer Kapitalisierungsberechnung einem vergleichbaren Kapitalbetrag zumindest annähernd entspricht (BGH VersR 1976, 967/969; OLG Celle VersR 1977, 1009/1010).

    Weiterhin bleibt zu beachten, daß der Gleichbehandlungsgrundsatz auch bei der Bemessung des Schmerzensgeldes gilt, so daß nicht willkürlich von den bisher in vergleichbaren Fällen gewährten Beträgen abgewichen werden darf, denn die Festsetzung eines zu reichlichen Schmerzensgeldes führt zu einer Aufblähung des allgemeine Schmerzensgeldgefüges, welches die Gemeinschaft aller Versicherten belastet (BGH NZV 1988, 139/140; VersR 1986, 173/174; VersR 1976, 967/968).

  • OLG München, 20.09.1988 - 5 U 3126/87

    Mitfahrt; Alkoholeinfluß; Mitverschulden; Mitverschuldensanrechnung;

    Auszug aus OLG München, 24.07.1990 - 5 U 5894/89
    Darüber, welche Form der Entschädigung - Kapital oder Rente - den Zwecken des Schmerzensgeldes am besten gerecht wird, hat das Gericht bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nach § 287 ZPO zu befinden (OLG München VersR 1989, 1203f): Ein dauernder schwerer Körperschaden kann die Gewährung einer Schmerzensgeldrente rechtfertigen (BGH NJW 1957, 383 ; VersR 1968, 946/947).

    Eine Kapitalisierung der Rente ergäbe unter Zugrundelegung eines Jahresbetrages von (400,- x 12 =) 4.800,- DM und eines Abzinsungssatzes von 5, 5 % (BGHZ 79, 187/197/199; BGH VersR 1980, 132/134; OLG München VersR 1989, 1203 ; Schlund VersR 1981, 401/406; vgl. auch Geigel/Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozeß, 20. Aufl., Seite 1341) zugunsten des am 4.12.1964 geborenen und damit am Unfalltag, dem 21.3.1986, auch versicherungsmathematisch 21-jährigen Klägers einen Kapitalisierungsfaktor von 16, 856 (Schlund/Schneider VersR 1976, 807/810/811/812; Wussow/Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 4. Aufl., Seite 215) und damit einen Betrag von, (4.800,- x 16, 856 =) 80.908,80 DM.

  • OLG Stuttgart, 12.06.1985 - 3 U 188/84

    Schmerzensgeld; Hirngeschädigter Patient; Geistige Fähigkeiten ;

    Auszug aus OLG München, 24.07.1990 - 5 U 5894/89
    In Fällen annähernd vergleichbarer Verletzungen (Wesensänderung nach Hirnschädigung mit weiteren Körperschäden) hat die Rechtsprechung - hier auf eine 100 %-ige Haftung des Schädigers vergleichsweise überschlägig hochgerechnet - Schmerzensgeldbeträge zwischen 45.000,- DM mit 360,- DM Monatsrente (OLG Hamburg VersR 1985, 646/647), 60.000,- DM (OLG München VersR 1984, 342/343 und OLG Stuttgart VersR 1986, 1198 ), 80.000,- DM mit 250,- DM Monatsrente (OLG Hamm VersR 1990, 90), 85.000,- DM (OLG Zweibrücken VersR 1981, 660/661), 90.000,- DM (OLG Zweibrücken VersR 1976, 74/76 und OLG Düsseldorf VersR 1977, 60), 90.000,- DM mit 400,- DM Monatsrente (OLG Düsseldorf VersR 1986, 61), 100.000,- DM (OLG Frankfurt VersR 1987, 823 ), 150.000,- DM mit 500,- DM Monatsrente (OLG Düsseldorf VersR 1988, 911 und 1987, 489 ff) und 175.000,- DM (OLG Karlsruhe VersR 1988, 850 ) zuerkannt.

    Die eingeschränkte Wahrnehmbarkeit hindert den Kläger aber nicht daran, seine lebenslängliche - sich stets erneuernde - Beeinträchtigung immer wieder schmerzlich zu empfinden (OLG Stuttgart VersR 1986, 1198 ), so daß neben dem Schmerzensgeldkapital - von 60.000,- DM die Gewährung einer monatlichen Schmerzensgeldrente von 400,- DM gerechtfertigt ist.

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG München, 24.07.1990 - 5 U 5894/89
    Schließlich bleibt zu beachten, daß die Beklagten gegen ihre volle Haftung keine Einwendungen mehr erheben (Berufungsbegründung Seite 2: Bl. 248 d.A.), so daß die Alleinschuld des Erstbeklagten (BGHZ 18, 149/157 ff), der wegen seines Verhaltens überdies bestraft worden ist (OLG Hamburg MDR 1972, 1033; OLG Düsseldorf NJW 1974, 1289 ), einerseits feststeht, andererseits jedoch eine weitere Verzögerung seitens der Beklagten nunmehr unterbleibt (OLG Karlsruhe NJW 1973, 851 ff).
  • BGH, 08.01.1981 - VI ZR 128/79

    Abänderung einer Kapitalabfindung

    Auszug aus OLG München, 24.07.1990 - 5 U 5894/89
    Eine Kapitalisierung der Rente ergäbe unter Zugrundelegung eines Jahresbetrages von (400,- x 12 =) 4.800,- DM und eines Abzinsungssatzes von 5, 5 % (BGHZ 79, 187/197/199; BGH VersR 1980, 132/134; OLG München VersR 1989, 1203 ; Schlund VersR 1981, 401/406; vgl. auch Geigel/Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozeß, 20. Aufl., Seite 1341) zugunsten des am 4.12.1964 geborenen und damit am Unfalltag, dem 21.3.1986, auch versicherungsmathematisch 21-jährigen Klägers einen Kapitalisierungsfaktor von 16, 856 (Schlund/Schneider VersR 1976, 807/810/811/812; Wussow/Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 4. Aufl., Seite 215) und damit einen Betrag von, (4.800,- x 16, 856 =) 80.908,80 DM.
  • BGH, 24.05.1988 - VI ZR 159/87

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG München, 24.07.1990 - 5 U 5894/89
    Weiterhin bleibt zu beachten, daß der Gleichbehandlungsgrundsatz auch bei der Bemessung des Schmerzensgeldes gilt, so daß nicht willkürlich von den bisher in vergleichbaren Fällen gewährten Beträgen abgewichen werden darf, denn die Festsetzung eines zu reichlichen Schmerzensgeldes führt zu einer Aufblähung des allgemeine Schmerzensgeldgefüges, welches die Gemeinschaft aller Versicherten belastet (BGH NZV 1988, 139/140; VersR 1986, 173/174; VersR 1976, 967/968).
  • BGH, 16.12.1975 - VI ZR 175/74

    Ausgleich einer schwersten Hirnverletzung mit Verlust aller geistigen Fähigkeiten

    Auszug aus OLG München, 24.07.1990 - 5 U 5894/89
    Hierbei wird berücksichtigt, daß der Kläger schon vor dem Verkehrsunfall an einer geistigen Behinderung litt (BGH VersR 1968, 648/650), die sich durch den Verkehrsunfall verschlimmert hat (Greger, Zivilrechtliche Haftung im Straßenverkehr, 2. Aufl., § 7 StVG Rn 115), und daß der Kläger durch die unfallbedingt eingetretene Imbezillität seine Beeinträchtigungen nicht in ihrer ganzen Schwere wahrzunehmen sowie in Verbindung zu dem Unfallereignis und der Unfallbeteiligung des Erstbeklagten zu setzen vermag (BGH NJW 1982, 2123/2124; 1976, 1147 ff).
  • OLG Karlsruhe, 02.11.1972 - 4 U 149/71

    Schmerzensgeld und Schmerzensgeldrente bei schweren Verletzungen von

    Auszug aus OLG München, 24.07.1990 - 5 U 5894/89
    Schließlich bleibt zu beachten, daß die Beklagten gegen ihre volle Haftung keine Einwendungen mehr erheben (Berufungsbegründung Seite 2: Bl. 248 d.A.), so daß die Alleinschuld des Erstbeklagten (BGHZ 18, 149/157 ff), der wegen seines Verhaltens überdies bestraft worden ist (OLG Hamburg MDR 1972, 1033; OLG Düsseldorf NJW 1974, 1289 ), einerseits feststeht, andererseits jedoch eine weitere Verzögerung seitens der Beklagten nunmehr unterbleibt (OLG Karlsruhe NJW 1973, 851 ff).
  • BGH, 22.06.1982 - VI ZR 247/80

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei schwerer Hirnverletzung und hierdurch bedingt

    Auszug aus OLG München, 24.07.1990 - 5 U 5894/89
    Hierbei wird berücksichtigt, daß der Kläger schon vor dem Verkehrsunfall an einer geistigen Behinderung litt (BGH VersR 1968, 648/650), die sich durch den Verkehrsunfall verschlimmert hat (Greger, Zivilrechtliche Haftung im Straßenverkehr, 2. Aufl., § 7 StVG Rn 115), und daß der Kläger durch die unfallbedingt eingetretene Imbezillität seine Beeinträchtigungen nicht in ihrer ganzen Schwere wahrzunehmen sowie in Verbindung zu dem Unfallereignis und der Unfallbeteiligung des Erstbeklagten zu setzen vermag (BGH NJW 1982, 2123/2124; 1976, 1147 ff).
  • BGH, 07.11.1989 - VI ZR 278/88

    Rentenprozeß - Pflicht zur Bindung an die Parteianträge

    Auszug aus OLG München, 24.07.1990 - 5 U 5894/89
    Eine vierteljährlich vorauszahlbare Rente entsprechend §§ 760, 843 Abs. 2 Satz 1 BGB darf mangels Antrags (§§ 523, 308 Abs. 1 ZPO ) nicht zugesprochen werden (RGZ 69, 296 ff; BGH VersR 1990, 212 = DAR 1990, 54 ).
  • BGH, 28.11.1979 - IV ZR 83/78

    Ermittlung des Rentenkapitalwerts

  • BGH, 02.04.1968 - VI ZR 156/66

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei teilweiser Bezifferungsmöglichkeit des

  • OLG Nürnberg, 13.07.1984 - 1 U 983/84

    Bemessung eines hohen Schmerzensgeldes; Beendigung der Arbeitsfähigkeit;

  • BGH, 11.12.1956 - VI ZR 286/55

    Schmerzensgeldrente bei dauerndem schweren Körperschaden

  • OLG Frankfurt, 04.06.1986 - 17 U 160/82

    Schmerzensgeld; Schwere Kopfverletzungen; Hirnorganisches Psychosyndrom;

  • OLG Frankfurt, 29.03.1978 - 17 U 110/77

    Schmerzensgeld; Schmerzensgeldrente auf Lebenszeit; Entslellende Narbenbildung;

  • OLG Düsseldorf, 12.03.1974 - 4 U 120/73
  • OLG Düsseldorf, 30.12.1985 - 8 U 198/84
  • OLG Hamm, 27.09.1989 - 13 U 49/87

    Schmerzensgeld; Schmerzensgeldrente; Immaterieller Vorbehalt; Dauerschäden;

  • OLG München, 13.10.1982 - 20 U 1946/81

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • OLG Düsseldorf, 03.12.1987 - 8 U 198/84

    Ausgleichsfunktion; Genugtuungsfunktion; Schmerzensgeld; Körperliche Behinderung;

  • OLG Düsseldorf, 13.06.1984 - 19 U 4/84

    Schmerzensgeld; Schmerzensgeldbemessung; Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion;

  • OLG Hamburg, 23.12.1983 - 14 U 185/82

    Verletzte Hausfrau; Anspruchs wegen entgehender Dienste; Tatsächlich erbrachte

  • OLG Zweibrücken, 13.02.1980 - 7 U 19/78

    Hirnorganische Schädigung ; Wesensveränderung; Leistungsausfall; Epilepsie;

  • BGH, 14.05.1968 - VI ZR 7/67

    Schmerzensgeldforderung als Konsequenz eines Unfalls in Form eines

  • OLG Celle, 17.03.1977 - 5 U 120/76

    Schmerzensgeld; Körperverletzung; Dauerschaden; Kapital

  • OLG Düsseldorf, 29.04.1976 - 12 U 116/75

    Schmerzensgeld; Unfallbedingter Tod; Schmerzensgeldanspruch

  • RG, 09.07.1908 - VI 490/07

    Zahlungsart der Geldrente nach § 843 B.G.B

  • OLG Zweibrücken, 30.11.1973 - 1 U 126/72
  • BGH, 15.05.2007 - VI ZR 150/06

    Abänderung einer Schmerzensgeldrente wegen gestiegenen

    Bei einer Gesamtentschädigung aus Schmerzensgeldkapital und Schmerzensgeldrente muss der monatliche Rentenbetrag so bemessen werden, dass er kapitalisiert zusammen mit dem zuerkannten Kapitalbetrag einen Gesamtbetrag ergibt, der in seiner Größenordnung einem ausschließlich in Kapitalform zuerkannten Betrag zumindest annähernd entspricht (vgl. Senatsurteil vom 8. Juni 1976 - VI ZR 216/74 - aaO, S. 968 f., OLG Hamm, ZfS 2005, 122, 123; OLG München, VersR 1992, 508, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 12.09.2003 - 9 U 50/99

    Zahlung von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall;

    München VersR 1992, 508; OLG Düsseldorf VersR 1997, 65, jeweils m.w.N.).
  • KG, 29.07.2004 - 8 U 54/04

    Schmerzensgeldanspruch des unvermittelt vor eine einfahrende U-Bahn gestoßenen

    Die Heranziehung vergleichbarer Entscheidungen folgt vielmehr dem Gleichbehandlungsgebot (BGH VersR 1970, 281; OLG Frankfurt DAR 1994, 21; NJW-RR 1990, 990; OLG Hamm NJW-RR 1993, 537; OLG München VersR 1992, 508 und VersR 1989, 1203; VersR 1995, 1199) und ist im Interesse der Rechtssicherheit auch geboten.
  • LG Stendal, 25.04.2008 - 22 S 124/07
    Dabei kommt jedoch dem Gedanken, dass vergleichbare Verletzungen annähernd gleiche Schmerzensgelder zur Folge haben sollten, maßgebliche Bedeutung zu ( OLG Frankfurt, DAR 1994, 21, 23; NJW-RR 1990, 990, 991; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 537; OLG München, Versicherungsrecht 1992, 508 ).
  • OLG Stuttgart, 26.01.1995 - 14 U 62/93

    Arzthaftung für Diagnosefehler - Schmerzensgeld

    - OLG München vom 24.07.1990 - MDR 1991, 603 : DM 140.000,00 bei Stammhirnschädigung eines schon zuvor geistig leicht behinderten Mannes.
  • OLG Düsseldorf, 22.05.1995 - 1 U 28/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Sichtbar wird die Tendenz zu einer spürbar "großzügigeren" Schmerzensgeldbemessung bei schwerwiegenden Hirnschäden auch in dem Urteil des OLG München, DAR 1991, 301 i.V.m. der dort genannten Judikatur.
  • OLG Jena, 18.05.1994 - 4 W 5/94

    Behandlungsfehler bei der Geburtshilfe; Beendigung der Geburt durch

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  • OLG Köln, 24.01.1996 - 5 U 62/95
    Die Kapitalisierung hat der Senat auf der Grundlage der bei Geigel-Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozeß, abgedruckten Tabelle (Seite 1451) vorgenommen (vgl. insoweit auch OLG München VersR 92, 508, 509 und BGH a.a.O.), wobei entsprechend den Festellungen des Sachverständigen von einer geschätzten mittleren Lebenserwartung des Klägers von 30 Jahren ausgegangen wird, so daß der Jahresbetrag der Rente mit dem Faktor 14, 9155 zu vervielfältigen ist.
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